Allgemeine Geschäftsbedingungen der PN Software GmbH für Lieferungen und Softwarelizenzen.

Stand 01.06.2024

1 ALLGEMEINES

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen und/oder vorvertraglichen Verhandlungen mit unseren Kunden, unabhängig von Art und Umfang der Leistung im Rahmen laufender und zukünftiger Geschäftsverbindungen. Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner oder Dritter sind nur gültig, wenn wir diesen in ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmen. Wenn Sie als Besteller damit nicht einverstanden sein sollten, teilen Sie uns dieses sofort schriftlich mit. Für diesen Fall behalten wir uns vor, unsere Angebote zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
Eine vertragliche Verpflichtung gehen wir grundsätzlich nur ein, wenn Art und Umfang von Leistung und Gegenleistung von beiden Seiten schriftlich festgelegt worden sind. Spätere mündliche Änderungen und Ergänzungen werden erst wirksam, wenn sie danach schriftlich bestätigt worden sind. Das Gleiche gilt für alle Willenserklärungen, insbesondere Beanstandungen, Mahnungen und Mängelrügen im Rahmen der Vertragsbeziehungen.

2 Softwareproduktlizenz

PN Software GmbH Softwareprodukte sowie die Software anderer Hersteller sind durch das Urheberrechtsgesetz und durch Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt.
Sie sind berechtigt, eine Kopie des Softwareproduktes auf einem einzelnen Computer zu installieren und zu benutzen. Sofern das Softwareprodukt Funktionalitäten beinhaltet, die es Ihrem Computer ermöglichen, als ein Netzwerkserver zu arbeiten, so darf eine beliebige Anzahl von Computern oder Workstation auf diesen zugreifen oder sich die grundlegenden Netzwerkdienste dieses Servers anderweitig zunutze machen, sofern eine entsprechende Anzahl an Mehrfachlizenzen (Zugriffslizenzen) des Softwareproduktes vorliegt. Sie sind ebenfalls berechtigt, eine Kopie des Softwareproduktes auf einem Speichermedium, wie z.B. einem Netzwerkserver zu speichern oder zu installieren, sofern dieser nur dazu benutzt wird, das Softwareprodukt auf Ihrem anderen Computer über ein internes Netzwerk zu installieren oder auszuführen. Sie sind jedoch dazu verpflichtet, für jeden Computer, auf dem das Softwareprodukt installiert oder ausgeführt wird, eine Lizenz zu erwerben, die speziell für diesen Computer gilt.
Eine Lizenz für das Softwareprodukt darf nicht geteilt oder an verschiedenen Computern genutzt werden. Sofern Sie eine Mehrfachnutzungslizenz für dieses Softwareprodukt erworben haben, sind Sie berechtigt, die Anzahl zusätzlicher Kopien der Computersoftware herzustellen, zu der Sie gemäß der gedruckten Kopie berechtigt sind. Sie sind ferner dazu berechtigt, jede Kopie in der oben aufgeführten Weise zu benutzen.

3 BETRIEBSVORAUSSETZUNGEN

Der Lizenznehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die notwendige Hardware und Softwareumgebung für den Einsatz der PN-Softwareprodukten vorhanden sind . PN Softwareprodukte laufen auf allen supporteten Betriebssystemen von Microsoft Windows, mit Ausnahme der PN-Mobil APP Produkte.

4 Beschreibung weiterer Einschränkungen und Rechte

Der Lizenznehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die notwendige Hardware und Softwareumgebung für den Einsatz der PN-Softwareprodukten vorhanden sind. PN Softwareprodukte laufen auf allen supporteten Betriebssystemen von Microsoft Windows, mit Ausnahme der PN-Mobil APP Produkte.

Sie sind nicht berechtigt, das Softwareprodukt zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren.

  • Das Softwareprodukt wird als ein einzelnes Produkt lizenziert. Sie sind nicht berechtigt dessen Komponenten zu trennen, um sie an mehr als einem Computer zu benutzen.
  • Sie sind nicht berechtigt, das Produkt zu vermieten oder zu verleasen.
  • Sie sind berechtigt, alle Ihre Rechte aus diesem Lizenzvertrag dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, Sie behalten keine Kopien zurück. Sie übertragen das vollständige Softwareprodukt einschließlich aller Komponenten, der Medien und des gedruckten Materials, aller Updates und der Empfänger stimmt den Bedingungen des Lizenzvertrages zu.
  • Eine Kündigung ist seitens der PN Software GmbH möglich, wenn Sie gegen Bestimmungen oder Bedingungen des Lizenzvertrages verstoßen. In diesem Falle sind Sie verpflichtet, alle Kopien des Softwareproduktes und alle seine Komponenten zu vernichten.

5 GEWÄHRLEISTUNG

Die Parteien stimmen darin überein, dass es nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. PN Software GmbH übernimmt die Gewährleistung dafür, dass die überlassene Software die vereinbarten Funktionen erfüllt. Voraussetzung für die Gewährleistung ist jedoch die vertragsgemäße Nutzung. Davon ausgenommen sind Fehler, die auf Eingriffe des Nutzers in die Programmstruktur, Datenstruktur oder Bedienungsfehler beruhen und/oder Weiterverarbeitung der Daten in/mit Fremdprogrammen durch den Lizenznehmer zurückzuführen sind.

  • Die wirksame Zusicherung von Eigenschaften muss schriftlich erfolgen. Eigenschaftsangaben
    und Beschreibungen unserer Vertriebspartner oder auch Dritter gelten nicht als Eigenschaft oder sonstiger Zusicherungen der PN Software GmbH für ihre Programme.
  • Die Verantwortung für die richtige Auswahl der Software und die zu ihrer Ausführung verwendeten Datenverarbeitungsanlagen sowie für die Verbindung mit anderen gleichzeitig zur Anwendung kommenden DV-Programmen liegt ausschließlich beim Lizenznehmer. Die PN Software GmbH übernimmt insoweit keine Haftung.
  • Mängel am Lizenzmaterial werden von der PN Software GmbH innerhalb der Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Lieferung nach entsprechender schriftlicher Mitteilung durch den Lizenznehmer behoben. Dies geschieht nach Wahl von PN Software GmbH durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  • Im Falle der Mängelrüge ist der Lizenznehmer verpflichtet, das Lizenzmaterial an PN Software GmbH zur Untersuchung und gegebenenfalls zur Behebung der Mängel zu übermitteln. Fehlermeldungen sind schriftlich nachvollziehbar an PN Software GmbH zu übermitteln. PN Software GmbH übernimmt für eine etwaige Mängelbeseitigung die bei PN Software GmbH anfallenden Arbeits- und Versandkosten. Erweist sich die Mängelrüge als unberechtigt, hat PN Software GmbH das Recht den Aufwand zu berechnen. Kann der Mangel innerhalb angemessener Frist nicht behoben werden oder ist eine dem Lizenznehmer zumutbare Anzahl von Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuchen aus sonstigen Gründen fehlgeschlagen, kann der Lizenznehmer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Alle über die vorgenannten Rechte des Lizenznehmers hinausgehenden Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sich aus diesem Vertrage nichts anderes ergibt.

6 SOFTWARE ÜBERLASSUNGSBEDINGUNGEN

Das Softwareprodukt PN Handwerk u.a. wird, wenn nicht anders vereinbart, zu einer monatlichen Softwarenutzungslizenzgebühr überlassen. Die Vertragsdauer beträgt mindestens 3 Monate und verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Monatsende schriftlich gekündigt wird.

  • Die Höhe der monatlichen Softwarenutzungsgebühren ergeben sich aus der PN Software GmbH Preisliste. Ansonsten gilt: Die Angebote und Preislisten der PN Software GmbH sind freibleibend und unverbindlich und gelten erst mit schriftlicher Bestätigung oder Lieferung als angenommen. Die Preise der PN Software GmbH verstehen sich für den jeweiligen Einzelauftrag in Euro zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer. Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung geltenden Preisen gemäß Preisliste berechnet.
  • Die Softwarenutzungsgebühren werden am ersten eines Monats fällig und per Banklastschriftverfahren von PN eingezogen. Bei Verzug von mehr als einem Monat ist PN berechtigt, die Nutzung der Software zu untersagen.
  • Ansonsten sind Zahlungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt der Ware zu leisten. Die PN Software GmbH behält sich vor, Lieferungen gegen Nachnahme/ Vorkasse durchzuführen.
  • Die PN Software GmbH ist berechtigt, vom Fälligkeitstag an Fälligkeitszinsen in Höhe von 6 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung

7 Eigentumsvorbehalt

Die PN Software GmbH behält sich das Eigentum an der dem Auftraggeber gelieferten Software, Hardware und sonstiger Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder
später entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis vor. Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch die PN Software GmbH erlischt das Recht zur Weiterverwendung der Software durch den Auftraggeber. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die PN Software GmbH zur Rücknahme der Ware berechtigt. In der Zurücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder die PN Software GmbH dies ausdrücklich schriftlich erklärt.

8 LIEFERUNG

Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart und beginnt erst ab schriftlicher Bestätigung des Auftragnehmers. Durch nachträgliche Änderungs-/ Ergänzungswünsche des Auftraggebers kann sich die Lieferzeit verlängern.

SCHADENERSATZ

Die Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach vorliegender Klausel.

  • Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf das Fünffache der Auftragssumme sowie auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.
    Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens auf unserer Seite.
  • PN Software GmbH haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • Eine Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
  • Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Dem Kunden ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht insbesondere für regelmäßige Sicherung (täglich) seiner Daten zu sorgen hat. Eine unzureichende Datensicherung liegt auch dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen. Im Falle eines vermuteten Softwarefehlers sind alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen.
  • Im Rahmen von mietvertraglichen Ansprüchen wird die verschuldensunabhängige Haftung der PN Software GmbH für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Fehler nach § 536a Abs. 1 BGB ausdrücklich ausgeschlossen.
  • PN Software GmbH übernimmt für die Kombinierbarkeit der Funktionen der zu liefernden Software-Produkte mit Software-Produkten anderer Hersteller keine Haftung.
  • Beta-Versionen wird jede Haftung ausgeschlossen, die Verwendung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Wir sind jedoch bemüht, diese ohne erhebliche oder bekannte Mängel zu veröffentlichen

10 NEBENABREDEN

Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen, Garantien und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen.

11 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die vorstehende Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der PN Software GmbH in Sottrum. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis der PN Software GmbH, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.